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Mietzinsbeihilfe

Allgemeine Information

Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion ist eine Förderung des Landes und der Gemeinden. Die Kosten trägt zu 80% das Land Tirol und zu 20% die jeweilige Gemeinde. Für die Antragstellung muss der Antragsteller oder der Bevollmächtigte über eine Handy-Signatur verfügen.

Voraussetzungen

Förderungsfähig ist eine in sich abgeschlossene Wohnung, die der regelmäßigen Benutzung durch den Beihilfenbezieher (die Beihilfenbezieherin) dient und zumindest aus einem Zimmer, einer Küche (Kochnische), einem Vorraum, einer Toilette und nach Möglichkeit aus einer Bade- oder Duschgelegenheit besteht. Für Räumlichkeiten in einem Wohnheim oder bei Vermietung von Einzelzimmern wird keine Beihilfe gewährt.

Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, gewährt. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.

Fristen

Ansuchen auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe können frühestens nach Abschluss des Mietvertrages eingereicht werden. Eine kontinuierliche Weitergewährung einer Beihilfe kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann erfolgen, wenn spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Auslaufen der vorhergehenden Beihilfe um die Weitergewährung wird.

Zuständige Stelle

Der Antrag wird automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet (Gemeindeamt, Stadtamt, Stadtmagistrat Innsbruck).

Erforderliche Unterlagen

Einkommensnachweise vom Antragsteller und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen

  • Jahreslohnzettel des vorangegangenen Kalenderjahres
  • Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres
  • Bestätigung über Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld), geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mindestsicherung (Sozialhilfe), Mitversicherung udgl.
  • Bestätigung über Unterhalts-/ Alimentationszahlungen (z.B. Kontoauszug)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Nachweis Wohnungsaufwand

  • (Miet-)Vorschreibung von der Hausverwaltung oder Einzahlungsbeleg

Nachweis über die Minderung der Erwerbsfähigkeit

Kosten

Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.

 

FORMULARE:

>>> Online-Ansuchen Mietzinsbeihilfe

>>> A18 Ansuchen Mietzinsbeihilfe zum ausdrucken

>>> F8a Mietenbestätigung zum ausdrucken

 >>> Richtlinie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Zuständig