Allgemeine Information
Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion ist eine Förderung des
Landes und der Gemeinden. Die Kosten trägt zu 80% das Land Tirol und zu
20% die jeweilige Gemeinde. Für die Antragstellung muss der
Antragsteller oder der Bevollmächtigte über eine Handy-Signatur
verfügen.
Voraussetzungen
Förderungsfähig ist eine in sich abgeschlossene Wohnung, die der
regelmäßigen Benutzung durch den Beihilfenbezieher (die
Beihilfenbezieherin) dient und zumindest aus einem Zimmer, einer Küche
(Kochnische), einem Vorraum, einer Toilette und nach Möglichkeit aus
einer Bade- oder Duschgelegenheit besteht. Für Räumlichkeiten in einem
Wohnheim oder bei Vermietung von Einzelzimmern wird keine Beihilfe
gewährt.
Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B.
Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den
Hauptwohnsitz haben, gewährt. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind
Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen
Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.
Fristen
Ansuchen auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe können frühestens
nach Abschluss des Mietvertrages eingereicht werden. Eine
kontinuierliche Weitergewährung einer Beihilfe kann bei Vorliegen der
sonstigen Voraussetzungen nur dann erfolgen, wenn spätestens innerhalb
von 3 Monaten nach dem Auslaufen der vorhergehenden Beihilfe um die
Weitergewährung wird.
Zuständige Stelle
Der Antrag wird automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet (Gemeindeamt, Stadtamt, Stadtmagistrat Innsbruck).
Erforderliche Unterlagen
Einkommensnachweise vom Antragsteller und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Jahreslohnzettel des vorangegangenen Kalenderjahres
- Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres
- Bestätigung
über Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld), geringfügige Beschäftigung,
Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mindestsicherung (Sozialhilfe),
Mitversicherung udgl.
- Bestätigung über Unterhalts-/ Alimentationszahlungen (z.B. Kontoauszug)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Nachweis Wohnungsaufwand
- (Miet-)Vorschreibung von der Hausverwaltung oder Einzahlungsbeleg
Nachweis über die Minderung der Erwerbsfähigkeit
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
FORMULARE:
>>> Online-Ansuchen Mietzinsbeihilfe
>>> A18 Ansuchen Mietzinsbeihilfe zum ausdrucken
>>> F8a Mietenbestätigung zum ausdrucken
>>> Richtlinie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe