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Tirol Zuschuss 2.0 ab 01.03.2024

Heizkostenzuschuss 2015

Der Tirol-Zuschuss 2.0, der von 01.03.2024 bis 30.09.2024 beantragt werden kann, setzt sich aus einem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Neuanträge können über das Online-Formulawww.tirol.gv.at/tirolzuschuss beantragt werden.

Folgeanträge: AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde bekommen wieder automatisch vom Tiroler Hilfswerk einen Folgeantrag zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung ist ein entsprechender Vermerk anzuführen und die erforderlichen Unterlagen sind dem Folgeantrag beizulegen.

Für MindestpensionsbezieherInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung, denen 2023 der Wohnkostenzuschuss bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisch.

Auf der Homepage des Landes Tirol finden sie die alle weiteren Informationen sowie Antragsformulare, Richtlinien und einen Zuschuss-Rechner.

(Quellenangabe: Land Tirol)



Tirol Zuschuss 2.0 inklusive QR-Code zum Online-Rechner (1,43 MB) - .PDF