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Wohnungsangelegenheiten

Wichtig!

Das Wohnungsbewerbungsformular muss JÄHRLICH im Zeitraum von 1. Jänner bis Ende Februar schriftlich aktualisiert bzw. bestätigt werden.

ACHTUNG: Dies kann nur mit dem vorgegebenen Formular erfolgen!

Wird dem nicht nachgekommen, erfolgt eine einmalige schriftliche Aufforderung zur Erneuerung des Ansuchens. Wird auf diese einmalige Aufforderung nicht reagiert, wird das Ansuchen ersatzlos aus der Liste gestrichen.

Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien oder wenden sich an unsere Sachbearbeiterin Gabriele Plank!

Zuständig

Formulare