Wappen 

Datenschutz Hinweis

Datenschutz Hinweis

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreiben wir unsere Aktivitäten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. Im Folgenden erfahren Sie, welche Informationen wir gegebenenfalls sammeln, wie wir damit umgehen und wem wir sie gegebenenfalls zur Verfügung stellen.

Datenschutz

Wir erklären die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Insbesondere werden Daten ausschließlich im Rahmen der Aufträge verwendet sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit getroffen, indem sichergestellt wird, dass Daten ordnungsgemäß verwendet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Auftraggeber, Dienstleister und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung der von User bekannt gegebenen Daten verpflichtet, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung oder Offenlegung der anvertrauten oder zugänglich gemachten Daten besteht.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Datenschutzbörde der Republik Österreich - https://www.dsb.gv.at/

Verantwortlicher:
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Gemeinde Absam
6067 Absam, Dörferstraße 32
Telefon: +43 5223 56489
E-Mail: sekretariat@absam.at

Datenschutzbeauftragter:

Mag. Martin Schonger, GemNova Dienstleistungs GmbH
6020 Innsbruck, Adamgasse 7a
Telefon: +43 (0)50 4711-21
E-Mail: datenschutz@gemnova.at

Personenbezogene Daten
Über unsere Websites erfassen wir keinerlei personenbezogene Daten (beispielsweise Namen, Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), außer wenn Sie uns solche Daten freiwillig zur Verfügung stellen (beispielsweise durch Registrierung, Kontaktaufnahme oder Anmeldung zum Newsletter) bzw. eingewilligt haben oder die entsprechenden Rechtsvorschriften über den Schutz Ihrer Daten dies erlauben.

Datenverwendung zum Newsletterversand

Anfrage und E-Mail

Wir stellen auf der Homepage ein Online-Formular („Anfrage und E-Mail“) zur Verfügung damit Sie auf elektronischem Weg mit uns in Kontakt treten können (Fragen, Anregungen, Services, etc.). Dabei werden die von Ihnen freiwillig im Zuge des Ausfüllens bereitgestellten personenbezogenen Daten (Name und E-Mail Adresse sowie allenfalls Anschrift und Telefonnummer) zwecks Bearbeitung der Anfrage verarbeitet und nach Wegfall des entsprechenden Zweckes gelöscht.

Registrierung

Aufgrund Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung, registrieren wir Sie als Benutzer, womit Sie sich auf unserer Homepage einloggen und z.B. Veranstaltungen ändern können. Die Daten (E-Mail, Vor- und Nachname sowie gegebenenfalls Anrede, Titel, Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Telefon-/Mobil-/Faxnummer) werden ausschließlich für die Registrierung als Benutzer verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Durch Widerruf (persönlich oder per E-Mail) werden Ihre Daten gelöscht und Ihre Benutzerrechte gesperrt.

Zweckbestimmung

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir im Allgemeinen, um Ihre Anfragen zu beantworten, Ihre Registrierung zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen zu verschaffen. Zur Pflege der Bürgerbeziehungen kann es weiterhin nötig sein,

  • dass wir Ihre personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten um auf Ihre Wünsche besser eingehen zu können oder unser Bürgerservice zu verbessern; oder
  • dass wir (oder ein Dritter in unserem Auftrag) diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über unsere Homepageangebote / Bürgerservice zu informieren, um den Aufgaben und Anforderungen unserer Bürger besser gerecht zu werden.

Selbstverständlich respektieren wir es, wenn Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Unterstützung unserer Bürgerbeziehung überlassen wollen. Ein allfälliger Einwand gegen die Überlassung der Daten kann in jeglicher Art im Gemeindeamt eingebracht werden.

Austausch personenbezogener Daten 

Die Gemeinde kann personenbezogene Daten gegenüber Dritten offenlegen, wenn sie in Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass dies vom Gesetz verlangt wird; dass dies auf eine gesetzliche oder gerichtliche Anordnung hinauf erfolgt; dass dies für den Schutz von Rechten, Eigentumsrechten oder der Sicherheit von uns oder den mit uns verbundenen Unternehmen, Geschäftsverbindungen, Kunden oder anderen Personen erforderlich ist.

Kommunikations- oder nutzungsbezogene Angaben

Wenn Sie über Telekommunikationsdienste auf unsere Websites zugreifen, werden kommunikationsbezogene Angaben (beispielsweise Internet-Protokoll-Adresse) bzw. nutzungsbezogene Angaben (beispielsweise Angaben zu Nutzungsbeginn und -dauer sowie zu den von Ihnen genutzten Telekommunikationsdiensten) mit technischen Mitteln automatisch erzeugt. Diese können eventuell Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen. Soweit eine Erfassung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer kommunikations- bzw. nutzungsbezogenen Angaben zwingend notwendig ist, unterliegt diese den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.

Automatisch erfasste nicht-personenbezogene Daten

Wenn Sie auf unsere Websites zugreifen, werden gelegentlich automatisch (also nicht über eine Registrierung) Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeordnet sind (beispielsweise verwendeter Internet-Browser und Betriebssystem; Domain-Name der Website, von der Sie kamen; Anzahl der Besuche; durchschnittliche Verweilzeit; aufgerufene Seiten). Wir verwenden diese Informationen, um die Attraktivität unserer Websites zu ermitteln und deren Leistungsfähigkeit und Inhalte zu verbessern.

"Cookies" - Informationen, die automatisch auf Ihrem Rechner abgelegt werden

Wenn Sie eine unserer Websites besuchen, kann es sein, dass wir Informationen in Form eines "Cookie" auf Ihrem Computer ablegen, die ihn bei Ihrem nächsten Besuch automatisch wiedererkennt. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Computer wiedererkennen, stellen Sie Ihren Internet-Browser bitte so ein, dass er Cookies von Ihrer Computerfestplatte löscht, alle Cookies blockiert oder Sie warnt, bevor ein Cookie gespeichert wird.

Sicherheit

Es werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Löschung, Veränderung oder gegen Verlust und gegen unberechtigte Weitergabe oder unberechtigten Zugriff zu schützen.

Links zu anderen Websites

Die Website enthält Links zu anderen Websites. Die Gemeinde ist für die Datenschutz-Policies oder den Inhalt dieser anderen Websites nicht verantwortlich.

Fragen und Anmerkungen

Die Gemeinde wird auf alle angemessenen Anfragen zur Einsicht in und ggf. Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von personenbezogenen Daten reagieren. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutz-Policy haben, treten Sie über den Kontakt Bereich mit uns in Verbindung. Im Zuge der Weiterentwicklung des Internets werden wir auch unsere Datenschutz-Policy laufend anpassen. Änderungen werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekannt geben.


Information zu der Verarbeitung „Zentrales Identitätsdokumentenregister (IDR)“ gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Zweck dieser Verarbeitung ist es, eine Behörde gemäß § 22b Abs. 4 Passgesetz über die erfolgte Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises oder über ein Verfahren nach diesem Bundesgesetz in Kenntnis zu setzen.
Zwecke dieser Verarbeitung sind weiters die Übermittlung und Registrierung von Lichtbildern für die e-card nach § 31a Abs. 8, 9, 9a und 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz.
Weitere Zwecke dieser Verarbeitung sind die Registrierung, der Widerruf und die Aussetzung des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) gemäß §§ 4a und 4b E-Government-Gesetz.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
§§ 3, 16, 22a, b und c Passgesetz, BGBl. Nr. 839/1992 idgF iVm E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004 idgF iVm E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung, BGBl. II Nr. 289/2004 idgF iVm Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009 (StZRegBehV 2009), BGBl. II Nr. 330/2009 idgF;
§ 31a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. I Nr. 189/1955 idgF iVm Verordnung der Bundesregierung über die nähere Vorgangsweise betreffend die Anbringung von Lichtbildern auf e-cards (e-card FotoV), BGBl. II Nr. 231/2019 idgF iVm Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Ermächtigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 31a Abs. 9a ASVG, BGBl. II Nr. 344/2019 idgF;
§§ 4a, 4b und 25 Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz – E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004 idgF.

Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden:
Personenbezogene Daten, die gemäß § 22b Abs. 1 Passgesetz bei Antragstellung verarbeitet werden, sind mit wirksamer Zurückziehung oder rechtskräftiger Zurückweisung des Antrages zu löschen, der Vermerk über ein laufendes Verfahren nach diesem Bundesgesetz mit rechtskräftigem Verfahrensabschluss. Im Übrigen sind die personenbezogenen Daten gemäß § 22b Abs. 1 Passgesetz ein Jahr nach der Entwertung des Reisepasses oder Personalausweises, bei Reisepässen spätestens aber sechs Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeitsdauer für Auskünfte zu sperren. Die für Auskünfte gesperrten Daten sind nach Ablauf von zwei weiteren Jahren auch physisch zu löschen. Die Protokollaufzeichnungen sind nach drei Jahren zu löschen.
Personenbezogene Daten, die gemäß § 31a Abs. 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz verarbeitet werden, sind spätestens nach sieben Jahren zu löschen.
Die bekanntgegebene Zustelladresse gemäß § 4b Abs. 1 Z 7 E-Government-Gesetz ist zu löschen, sobald die Registrierung des E-ID abgeschlossen wurde. Gemäß § 4b Abs. 1 Z 13 verarbeitete Identitätscodes der ausgestellten Zertifikate sind im Falle eines Widerrufs oder Ablaufs des jeweiligen Zertifikats zu löschen. Sonstige gemäß § 4b Abs. 1 und 3 sowie gemäß § 4a Abs. 4 verarbeitete personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens drei Jahre nach Widerruf oder Ablauf des E-ID. Protokolldaten über tatsächlich durchgeführte Verarbeitungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, sind drei Jahre lang aufzubewahren.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Passbehörden; Sicherheitsbehörden; Gerichte für deren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; staatsanwaltschaftliche Behörden für deren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; Bundeswahlbehörde; Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz; Gemeinden im Zusammenhang mit der Ausstellung von Wahlkarten; Behörden, sofern diese die Identität einer Person im Rahmen einer gesetzlich übertragenen Aufgabe festzustellen haben und dies anders nicht oder nicht in der nach den Umständen gebotenen Zeit möglich ist;
Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dienststellen der Sozialversicherungsträger; Bürgermeisterinnen und Bürgermeister; Landespolizeidirektionen; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl;
Gemeinden als mit der Registrierung des E-ID betraute Behörden; Schulleiterinnen und Schulleiter für die Vollziehung des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie der sonstigen schulrechtlichen Normen im Fall, dass eine Schülerinnen- oder Schülerkarte mit Lichtbild auszustellen ist; das für die Zulassung von Studierenden an postsekundären Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Z 4 lit. a, c, d und e Bildungsdokumentationsgesetz 2020 zuständige Organ, an Pädagogischen Hochschulen die Rektorin oder der Rektor, für die Vollziehung des Universitätsgesetzes 2002, des Hochschulgesetzes 2005, des Fachhochschulgesetzes, des Privathochschulgesetzes sowie der sonstigen hochschulrechtlichen Normen im Fall, dass eine Studierendenkarte oder ein Studierendenausweis mit Lichtbild auszustellen ist.

Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres; IBM Österreich - Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; Microsoft Österreich GmbH; Bundesrechenzentrum GmbH; A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH.

Rechte der betroffenen Person:
Ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (1030 Wien, Barichgasse 40-42, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at) besteht nach Maßgabe des § 24 Abs. 1 DSG.
Das Auskunftsrecht besteht nach Maßgabe des Art. 15 DSGVO.
Das Recht auf Berichtigung besteht nach Maßgabe des Art. 16 DSGVO. Das Recht auf Löschung besteht nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO.
Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.

Bürger-Infoportal

Die Gemeinde verwendet ein Bürger-Infoportal. Hier werden ausschließlich Informationen zu öffentlichen Sitzungen abgerufen. Der Aufruf erfolgt ohne Anmeldung.

Das Bürger-Infoportal verwendet aus technischen Gründen Cookies. Hier werden nur Informationen verwaltet, die zur Laufzeit-Optimierung der Funktionen dienen. Auch ohne diese Informationen kann das Bürger-Infoportal problemlos verwendet werden. Allerdings kann es zu Laufzeitverlängerungen kommen. In keinem Fall werden personenbezogenen Daten gespeichert, um das Anwenderverhalten zu analysieren oder Informationen an Dritte weitergeben zu können.

Mandatar-Infoportal

Die Gemeinde verwendet ein Mandatar-Infoportal, das als Informationsquelle für die Gremienmitglieder dient. Es handelt sich hier um einen geschlossenen Bereich, eine Anmeldung ist erforderlich. 

Die Zugriffsrechte richten sich nach der Gremienzugehörigkeit, welche von der Gemeindeadministration vergeben werden. 

Im Mandatar-Infoportal werden Cookies verwendet. Die wichtigste im Cookie verwaltete Information ist die Anmeldung des Gremienmitglieds. Ohne diese Informationen kann das Mandatar-Infoportal nicht verwendet werden.

Außerdem wird das Datum der letzten Anmeldung, der Anmeldename und die Mandanten-Auswahl des Gremienmitglieds gespeichert.

Das Mandatar-Infoportal speichert in Cookies aber keine sonstigen Informationen über das Anwenderverhalten (z.B. welches Dokument wird abgerufen) oder zur Informationsweitergabe an Dritte.
 Die Zustimmung bzw. Ablehnung im Zuge der Cookie-Behandlung wird in einem separaten Cookie gespeichert. Gremienmitglieder, die das Speichern von Cookies in ihrem Browser unterbinden, werden deshalb wiederholt um Zustimmung gebeten.

Recht auf elektronische Zustellung

Seit dem 01.01.2020 hat laut einer Novelle des e-Government-Gesetzes "jedermann in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, ein Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden" (§1a).


Dieses Recht auf elektronischen Verkehr wird von der Gemeinde Absam erfüllt.


Hinweis: Vom Recht auf elektronische Zustellung ausgenommen sind Angelegenheiten, die nicht geeignet sind, elektronisch besorgt zu werden." (e-Government-Gesetz §1a). Dies betrifft beispielsweise Sendungen bei denen zwangsläufig Original-Dokumente (z.B. Baupläne) oder Sonderdruckwerke (z.B. Anwohnerparkkarte, Wahlkarte) übermittelt werden müssen.


Nutzung der elektronischen Zustellung

Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Der Transport und die Zustellung erfolgen über eine gesicherte Verbindung. 


Arten der elektronischen Zustellung

Allgemeine Sendungen der Gemeinde


Die Gemeinde stellt den Service elektronischer Sendungen (nonRSa-Sendungen) in Zusammenarbeit mit der Firma hpc DUAL Österreich GmbH zur Verfügung.


Elektronischer Zustelldienstleister


hpc DUAL ist ein zugelassener elektronischer Zustelldienst iSd § 30 Zustellgesetzes mit Sitz in 1160 Wien und wird als solcher auf der Website des Bundesministers für Digitalisierung und Wirtschaft geführt.


Eine Nutzung Ihrerseits ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wenn Sie den Dienst nutzen wollen, stimmen Sie der Weiterverarbeitung der von Ihnen auf diesem Formular erfassten Daten durch die Firma hpc DUAL zu. Eine Nutzung dieses Services ohne Ihrer Zustimmung zur Datenverarbeitung ist leider nicht möglich. In diesem Fall werden Ihnen die Schriftstücke wie bisher auf postalischem Weg zustellt. Weiterführende Informationen finden Sie unter:


https://hpcdual.com/at/

http://hpcdual.com/at/datenschutz/

Nachweisliche elektronische Sendungen der Gemeinde (RSa- bzw. RSb-Sendungen)

Um normale und nachweisliche elektronische Sendungen der Gemeinde Absam empfangen zu können, können Sie ein Konto beim Behördlichen Zustelldienst eröffnen.


Behördlicher Zustelldienst (BZD): eröffnen Sie ein elektronisches Postfach (MeinPostkorb) auf oesterreich.gv.at. Dazu benötigen Sie neben einer gemeldeten Adresse in Österreich und einer E-Mail-Adresse, eine Handy-Signatur, die Sie in einer Registrierungsstelle beantragen können.


Weiterführende Informationen finden Sie unter:


https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/eZustellung-B%C3%BCrger.html

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/Anmeldung-zur-elektronischen-Zustellung.html

https://www.bmdw.gv.at/Services/Datenschutz-und-Onlinesicherheit.html