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16.12.2015
Betriebsordnung Wertstoffsammelzentrum Gemeinde Absam
Die Gemeinde Absam ist Betreiber des Wertstoffsammelzentrums (Recyclinghof) Salzbergstraße 70, 6067 Absam. Lt. § 9 (Getrenntsammlung) der Abfallordnung der Gemeinde Absam werden alle angelieferten Abfallarten und Wertstoffe von Absamer GemeindebürgerInnen am Recyclinghof getrennt gesammelt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Wiederverwertung zugeführt.
Die angelieferten Abfälle und Wertstoffe sind vom Übergeber in die dafür vorgesehenen Container einzuwerfen. Abfälle auswärtiger Personen (Personen, die nicht in Absam gemeldet sind) werden nicht angenommen und müssen in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde entsorgt werden!
Hausmüll (Restmüll) wird am Recyclinghof nicht angenommen und muss lt. Abfallordnung § 1 über die 14 - tägige Restmüllabholung der Gemeinde Absam entsorgt werden. Problemstoffe werden nur an Samstagen übernommen und sind dem Betriebspersonal zu übergeben.
Eine Entnahme von Gegenständen von betriebsfremden Personen aus den Sammelcontainern wie: Kartonagen, Eisenschrott, Weißglas, Buntglas, Flachglas, Elektrokleingeräte, Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte, Buntmetalle, Batterien und Reifen ist ausnahmslos verboten!
Sollten wiederverwendbare Gegenstände (für den privaten Bereich) aus dem Sperrmüllcontainer sowie Altholzcontainer entnommen werden, müssen diese Gegenstände, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, wieder einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Den Anweisungen des Betriebspersonales am Recyclinghof ist Folge zu leisten!
Der Bürgermeister
Betriebsordnung Recyclinghof Gemeinde Absam Dezember 2015.pdf (43 KB) - .PDF
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