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Digitale Förderungsanträge mittels Online-Formularen

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Die Gemeindeverwaltung digitalisiert das Förderwesen. Ab dem 1. Oktober 2026 sind Förderanträge in den Bereichen Mobilität/Verkehr, Kinder/Jugendliche, PV/Speicher sowie Energiesparmaßnahmen ausschließlich über die neuen Online-Formulare der Gemeinde Absam einzureichen:

Förderantrag Mobilität, Freizeit Saison- und Jahreskarten (Kinder und Jugendliche)

Förderantrag Energiesparmaßnahmen, E-Lastenfahrrad und E-Moped

Förderantrag Photovoltaikanlagen / Energiespeicher

Die bisherigen Papierformulare werden dadurch abgelöst. Bürgerinnen und Bürger können künftig bequem jederzeit von zu Hause aus sämtliche Unterlagen einreichen. Die Online-Formulare führen Schritt für Schritt durch die einzelnen erforderlichen Eingabefelder, wodurch die Unterlagen schnell und einfach übermittelt werden können.

Für Personen ohne Internetzugang bleiben die bisherigen Antragsformulare auf Anfrage weiterhin verfügbar. Da die Einreichzeiträume präzisiert wurden wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Förderansuchen nunmehr unmittelbar nach Kauf bzw. Rechnungsausstellung einzureichen sind. 

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Vergütung VVT-Jahresticket

  • Klimaticket Österreich wird zukünftig auch gefördert (EUR 50,- wie Tirol Ticket)
  • Hauptwohnsitz in Absam seit mindestens einem Jahr 
  • Ausschluss bei Erhalt des „Eins-Plus Bonus“ (Ermäßigt das zweite Klima Ticket Tirol im selben Haushalt mit einem 30-prozentigen Rabatt)
  • Änderung Einreichfrist: 3 Monate nach Ticketkauf (für Tickets, die ab 01.10.2026 neu ausgestellt werden), Übergangsfrist: 3 Monate nach Ticketablauf für bereits bestehende Tirol und Regio-Tickets 

Errichtung PV-Anlagen & Speicher bzw. Energiesparmaßnahmen

  • Antragsteller*in: Hauptwohnsitz in Absam seit mindestens einem Jahr (Eigentümer*in)
  • Förderhöhen bleiben unverändert

Errichtung Energiesparmaßnahmen bzw. Kauf E-Lastenfahrrad / Elektromoped

  • Antragsteller*in: Hauptwohnsitz in Absam seit mindestens einem Jahr (Eigentümer*in)
  • Förderhöhen bleiben unverändert

Saisonkarten Kinder & Jugendliche

  • Hauptwohnsitz des Kindes/Jugendlichen in Absam seit mindestens einem Jahr
  • Änderung Einreichfrist: 3 Monate nach Kauf beginnend mit 1. Oktober 2026

Anpassung Freizeitticket Tirol- oder Snow-Card, Glungezer:

Höhe der Förderung bezieht sich fortan auf die Ticketkategorie

  • Förderung Kindertarif lt. Saisonticket: 30,- Euro
  • Förderung Jugendtarif lt. Saisonticket: 50,- Euro

Potentialanalyse

  • Hauptwohnsitz in Absam seit mindestens einem Jahr
  • Änderung Einreichfrist: 3 Monate nach Rechnungsausstellung ab 1. Oktober 2026
  • Förderhöhe bleibt unverändert