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Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 25.02.2025 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 01.03.2025 bis 30.09.2025 beantragt werden.
Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Die Auszahlung erfolgt zu Beginn der Heizperiode 2025/2026.
Alle weiteren Infos wie die Richtlinien usw. findet man auf der Homepage des Landes Tirol.
Hier geht's zu den Infos über den Heizkostenzuschuss 2025