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Bisher wurden Altholz, Sperrmüll und Bauschutt gebührenfrei in Kleinmengen angenommen, was jedoch von einem Teil der Entsorger teils ausgenutzt wurde. Durch das neue System wird nun nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet, was eine transparente und verursachergerechte Gebührenstruktur ermöglicht. Ohne Bürgerkarte kann somit zukünftig keine Entsorgung der drei Abfallfraktionen (Altholz, Sperrmüll und Bauschutt) erfolgen. Durch diese Maßnahme kann der laufende Betrieb kostendeckender geführt werden.
• Einfahrt in den Recyclinghof: wie bisher mit Bürgerkarte oder elektronischer Form (Handy-App) bzw. mittels hinterlegtem Kennzeichen in der Wiegon App.
• Entladung: die gesamte zu entsorgende Abfallfraktion idealerweise direkt vor den jeweiligen Abfallcontainer abstellen, um eine schnelle und unterbrechungsfreie Entsorgung zu gewährleisten.
• Anmeldung am Terminal: Bürgerkarte an den Sensor beim Terminal halten bzw. Verbindung mit Terminal bei elektronischer Bürgerkarte (Handy-App) herstellen. Am Display erscheint anschließend der Name des Karteninhabers. Achtung: Sollte das Gewicht vor Entsorgungsbeginn nicht 0 Kilogramm anzeigen, bitte Kontakt mit einem Mitarbeiter vor Ort aufnehmen.
• Entsorgung: die gesammelte Abfallfraktion zügig in den jeweiligen Container werfen. Das Display zeigt jederzeit die Entsorge Menge in Kilogramm an. Sobald die Entsorgung vollständig durchgeführt wurde, Abmeldung am Terminal mit Bürgerkarte oder Hand-App durchführen.
• Abmeldung am Terminal: wieder Bürgerkarte an den Sensor beim Terminal halten bzw. bei der elektronischer Bürgerkarte Vorgang in der App abschließen. Anschließend wird der Entsorgungsvorgang elektronisch erfasst. Erst nach erfolgreicher Abmeldung darf der nächste Bürger eine Entsorgung durchführen. Sämtliche Entsorgungsvorgänge können jederzeit in der App nachvollzogen werden. Sollte während des Entsorgungsvorganges ein relevanter Sachverhalt auftreten (z.B. Fehlwurf eines anderen Bürgers) kann ein Mitarbeiter vor Ort eine Richtigstellung veranlassen. Spätere Korrekturen werden grundsätzlich nicht durchgeführt.
• Verrechnung: die Verrechnung erfolgt quartalsweise mit der Gemeinde-Quartalsvorschreibung. Sollten während eines Jahres nur sehr geringe Mengen entsorgt werden, wird spätestens am Jahresende eine Gesamtrechnung ausgestellt.
Die kostenfreie Entsorgung von allen anderen Abfallfraktionen bleibt wie gewohnt in haushaltsüblichen Mengen bestehen.