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Aufgrund der derzeitigen Witterung und den damit einhergehenden Gefahren wurde gemäß §4 Abs. 2 Tiroler Straßengesetz, ab Freitag, den 10.11.2023 eine zeitliche Verkehrsbeschränkung „Fahrverbot für sämtliche Kraftfahrzeuge“ für die Befahrung der Halltalstraße eingerichtet.
Zur Kenntlichmachung dieses Fahrverbotes wurde im Bereich des Taleinganges (Hackl) von der Weggemeinschaft Halltalstraße das Vorschriftszeichen „Fahrverbot in beide Richtungen“ gemäß § 52/1 StVO sowie die Zusatztafel „Wintersperre“ aufgestellt.